AGB Großhandel
Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für den Holzhandel ( AGB ) Zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern Stand: 1. 7.2003
1. GELTUNG
1.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr ( Tegernseer Gebräuche ) - die nachstehenden " Allgemeinen Lieferungs- und Geschäftsbedingungen" für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen - einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind - im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern i. S. des § 310, I BGB.
1.2 Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die ALZ auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.